Kirchenmitgliedschaft
Kirche bietet Geborgenheit im Glauben und die Möglichkeit, Teil einer Gemeinschaft zu sein – beides ist wichtig für Halt und Orientierung im Leben. Es gibt viele gute Gründe, Kirchenmitglied zu sein. Wenn Sie mehr Informationen brauchen über das Thema wie wird man Mitglied in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern folgen Sie einfach dem unten stehenden Link.

Unsere Tür steht offen …. wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen

 

Sie waren aus der Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten. Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin unserer Gemeinde tun. Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Sollten Sie bisher einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört haben, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort ihren Austritt erklären. Dies geschieht beim Standesamt. Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. 

 

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe? Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein oder mehrere Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie gerne bei uns.

 

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete? Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift ja nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

 

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten. 

Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium der Gemeinde, dem Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

 

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Daneben gibt es noch das Kirchgeld, das ein Mal jährlich von der Kirchengemeinde Haßfurt erhoben wird und direkt der Gemeindearbeit vor Ort zu Gute kommt. Mehr Informationen zur Kirchensteuer finden sie auf der Webseite https://www.kirche-und-geld.de/fragen-zur-kirchensteuer.php

 

Dort können sie auch Ihre Kirchensteuer berechne.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer. 

 

Wer sind meine Ansprechpartner?
Wir sind für sie da!

Pfarrer Thomas Prusseit Tel: 0171 4155584 thomas.prusseit@elkb.de
Pfarrer Johannes Ziegler Tel: 09521 9580416 johannes.ziegler@elkb.de

 

Oder unsere Sekrätärinnen im Pfarramt:

Öffnungszeiten Pfarramt
Montag, 14:00 - 16:00 Uhr,
Dienstag, 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Evang.-Luth. Pfarramt Haßfurt Heideloffplatz 2,
97437 Haßfurt Telefon: 09521 / 14 92

E- Mail: pfarramt.hassfurt@elkb.de