Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Freizeiten der Kirchengemeinde Haßfurt

 

I. Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV) der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Haßfurt,  den  Abschluss  eines  Reisevertrages  aufgrund  der  in unserem Flyer genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an.  Die  Anmeldung  kann  ausschließlich  schriftlich  erfolgen.  Der Vertrag kommt erst mit der Freizeitbestätigung zustande.

 

II. Rücktritt, Zahlung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen wir nicht der Reisepreissicherung.   Der   Freizeitbetrag   ist   vier   Wochen   vor Freizeitbeginn fällig. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Freizeitbestätigung. Bei Rücktritt nach einem zustande gekommenem Reisevertrag betragen die Ausfallgebühren 20% des Teilnehmerbeitrages, ab 40 Tage vor Abreise 50% und ab 14 Tage vor Abreise 80%.

 

III.  Leistungen
Die  Leistungen  ergeben  sich  aus  der  Leistungsbeschreibung  des Flyers und der Freizeitbestätigung. Geringfügige Änderungen sind möglich. Für Fremdleistungen haftet der FV nicht.

 

IV. Höhere Gewalt
Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge von nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt § 651 j BGB) kündigen. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis, abzüglich  erbrachte  oder  noch  zu  erbringende  Reiseleistungen, erstatten. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

 

V. Reiseabsage
Der  FV  kann  bis  zu  14  Tagen  vor  Reiseantritt  vom  Vertrag zurücktreten,  wenn  die  kalkulierte  Mindestteilnehmerzahl  nicht erreicht  wird.  Der  FV  ist  verpflichtet,  die  Teilnehmer  über  eine zulässige Reiseabsage zu unterrichten.

 

VI. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

Für Teilnehmer besteht eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung.   Der  FV   übernimmt   keine   Haftung   für Krankheit,  Verlust  oder  Beschädigung   von  Gegenständen   und Verlust  von  Geldbeträgen  infolge  eigenwilligen  Verhaltens  des Teilnehmers.  Die Teilnehmer sind entsprechend ihrem Alter in kleinen Gruppen auch ohne Aufsicht unterwegs bzw. werden ggf. von geeigneten (minderjährigen) Betreuern beaufsichtigt. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich an die Freizeitregeln und an bestehende Gesetze halten. Teilnehmer, die sich nicht daran halten, sich und andere oder die Freizeit insgesamt gefährden, ernsthaft stören oder sich der Freizeitleitung widersetzen, können von der Freizeitleitung auf Kosten und Verantwortung der Eltern von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Tritt ein Reisemangel auf, müssen  Sie  uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.


VII. Allgemeine Haftungsbedingungen:
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ergeben. Wir haften nicht
bei: Schäden, die infolge von Krankheit oder Tod von Leitungspersonen entstehen. Schäden, infolge von höherer Gewalt Schäden,  die  sich  Teilnehmer/innen  untereinander  und  dritten zufügen   Schäden,   die   ihre   Hauptursache   im   eigenmächtigen Verhalten des Teilnehmers haben.